Kapitel 6 Fahrregeln
Rheinschiffahrtspolizeiverordnung
- Abschnitt I. Allgemeines
- Abschnitt II. Begegnen und Überholen
- § 6.03 Allgemeine Grundsätze
- § 6.04 Begegnen Grundregeln (Anlage 3 Bild 63)
- § 6.05 Begegnen Ausnahmen von den Grundregeln
- § 6.06 Begegnen von schnellen Schiffen mit anderen Fahrzeugen und untereinander
- § 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser
- § 6.08 Durch Schiffahrtszeichen verbotenes Begegnen
- § 6.09 Überholen Allgemeine Bestimmungen
- § 6.10 Überholen Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge
- § 6.11 Überholverbot durch Schiffahrtszeichen
- Abschnitt III. Weitere Regeln für die Fahrt
- § 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
- § 6.13 Wenden
- § 6.14 Verhalten bei der Abfahrt
- § 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes
- § 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
- § 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
- § 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
- § 6.19 Schiffahrt durch Treibenlassen
- § 6.20 Vermeidung von Wellenschlag
- § 6.21 Zusammenstellung der Verbände
- § 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
- § 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen (Anlage 3 Bilder 50a, 50b, 52)
- Abschnitt IV. Fähren
- § 6.23 Verhalten der Fähren
- Abschnitt V. Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
- Abschnitt VI. Unsichtiges Wetter, Benutzung von Radar