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Abschnitt III. Weitere Regeln für die Fahrt

Rheinschiffahrtspolizeiverordnung

  • § 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
  • § 6.13 Wenden
  • § 6.14 Verhalten bei der Abfahrt
  • § 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes
  • § 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
  • § 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
  • § 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
  • § 6.19 Schiffahrt durch Treibenlassen
  • § 6.20 Vermeidung von Wellenschlag
  • § 6.21 Zusammenstellung der Verbände
  • § 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
  • § 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen (Anlage 3 Bilder 50a, 50b, 52)

RheinSchPV as published on 12 August 2025. Official text: gesetze-im-internet.de.

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