Steady As

§ 3.17 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen(Anlage 3: Bild 37)

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Ein Fahrzeug, dem die zuständige Behörde zur Durchfahrt durch eine Stelle, an der eine bestimmte Reihenfolge gilt, einen Vorrang eingeräumt hat, muss in Fahrt außer der anderen nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Bezeichnung bei Tag

einen roten Wimpel auf dem Vorschiff und so hoch, dass er gut sichtbar ist, führen.

Figure 1 in § 3.17 of the BinSchStrO

BinSchStrO as published on 6 May 2026. Official text: gesetze-im-internet.de.

German laws carry no copyright (§ 5 UrhG). Reproduced as published on gesetze-im-internet.de.