Kapitel 8 Zusatzbestimmungen
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- § 8.01 Höchstabmessungen der Fahrzeuge
- § 8.02 Geschleppte und schleppende Schubverbände
- § 8.03 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen
- § 8.04 Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen
- § 8.05 Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes
- § 8.06 Kupplungen der Schubverbände
- § 8.07 Sprechverbindung auf Verbänden
- § 8.08 Begehbarkeit der Schubverbände
- § 8.09 Bleib-weg-Signal
- § 8.10 Bade- und Schwimmverbot
- § 8.11 Bezeichnung von Fanggeräten der Fischerei
- § 8.12 Bezeichnung beim Einsatz von Tauchern(Anlage 3: Bild 64)
- § 8.13 Verbot des Kitesurfens
- § 8.14 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
- § 8.15 Verhaltenspflichten