Kapitel 9 Fahrgastschifffahrt
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- § 9.01 Fahrpläne
- § 9.02 Anlegestellen
- § 9.03 Schiffsverkehr an den Anlegestellen
- § 9.04 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
- § 9.05 Zurückweisung von Fahrgästen
- § 9.06 Sicherheit an Bord und an den Anlegestellen
- § 9.07 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind
- § 9.08 Personenbarkassen und Sportfahrzeuge im Sinne des § 34 Absatz 1 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung