Kapitel 7 Regeln für das Stillliegen, das Ankern und das Festmachen
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- § 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen
- § 7.02 Liegeverbot
- § 7.03 Ankern und Verwendung von Pfählen
- § 7.04 Festmachen
- § 7.05 Liegestellen
- § 7.06 Besondere Liegestellen
- § 7.07 Mindestabstände bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen
- § 7.08 Wache und Aufsicht
- § 7.09 Verhaltenspflichten