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§ 7.06 Besondere Liegestellen

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

1. Auf einer Liegestelle, bei der eines der Tafelzeichen E.5.4 bis E.5.15 (Anlage 7) aufgestellt ist, darf nur die Fahrzeugart stillliegen, für die das Tafelzeichen gilt.

Figure 1 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 2 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 3 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 4 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 5 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 6 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 7 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 8 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 9 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 10 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 11 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 12 in § 7.06 of the BinSchStrO

2. Ist für ein Fahrzeug, das nach § 3.14 Nummer 1 bis 3 zu bezeichnen ist, keine besondere Liegestelle vorgesehen und will es eine Liegestelle benutzen, bei der das Tafelzeichen E.5, E.5.4, E.5.8, E.5.12, E.6 oder E.7 (Anlage 7) aufgestellt ist, ist ihm dies nur gestattet, wenn ihm von der zuständigen Behörde ein besonderer Liegeplatz zugewiesen wird.

Figure 13 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 14 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 15 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 16 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 17 in § 7.06 of the BinSchStrO
Figure 18 in § 7.06 of the BinSchStrO

3. Eine Liegestelle ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht, vom Ufer aus und ein Fahrzeug neben dem anderen zu belegen.

4.

An einer Liegestelle, bei der das Tafelzeichen B.12 (Anlage 7) aufgestellt ist, ist ein Fahrzeug verpflichtet, sich an einen betriebsbereiten Landstromanschluss anzuschließen und seinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie während des Stillliegens daraus zu decken. Ausnahmen vom Gebot nach Satz 1 können auf einem rechteckigen weißen zusätzlichen Schild angegeben werden, das unterhalb des Tafelzeichens B.12 angebracht ist.

B.12

Figure 19 in § 7.06 of the BinSchStrO

5. Nummer 4 ist nicht anzuwenden auf ein Fahrzeug, das während des Stillliegens ausschließlich eine Energieversorgung nutzt, die keine Geräusche sowie keine gasförmigen Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel verursacht.

BinSchStrO as published on 6 May 2026. Official text: gesetze-im-internet.de.

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