Steady As

Abschnitt III. Weitere Regeln für die Fahrt

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

  • § 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
  • § 6.13 Wenden
  • § 6.14 Verhalten vor der Abfahrt
  • § 6.15 Verbot des Hineinfahrens indie Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes
  • § 6.16 Überqueren der Wasserstraße; Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
  • § 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
  • § 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
  • § 6.19 Schifffahrt durch Treibenlassen
  • § 6.20 Vermeidung von Wellenschlag
  • § 6.21 Zusammenstellung der Verbände
  • § 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
  • § 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Gerätenbei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen(Anlage 3: Bild 50a, 50b, 52)

BinSchStrO as published on 6 May 2026. Official text: gesetze-im-internet.de.

German laws carry no copyright (§ 5 UrhG). Reproduced as published on gesetze-im-internet.de.