§ 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
Rheinschiffahrtspolizeiverordnung
Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde.