Kapitel 12 Stromstrecken mit Meldepflicht oder Wahrschauregelung Rheinschiffahrtspolizeiverordnung § 12.01 Meldepflicht§ 12.02 Funktion der Lichtwahrschau auf der Strecke Oberwesel – St. Goar§ 12.03 Besondere Regeln für die Fahrt in der Wahrschaustrecke