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Anlage 6 Schallzeichen

Rheinschiffahrtspolizeiverordnung

Vorbemerkung:

Die Schallzeichen, ausgenommen die Glockenschläge und das Dreitonzeichen („drei ohne Unterbrechung aufeinander folgende Töne von verschiedener Höhe“), bestehen in der Abgabe eines Tones oder mehrerer Töne hintereinander mit folgenden Merkmalen:

— kurzer Ton: ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer;

— langer Ton: ein Ton von etwa vier Sekunden Dauer.

Die Pause zwischen zwei aufeinanderfolgenden Tönen beträgt etwa eine Sekunde. Jedoch besteht das Zeichen „Folge von sehr kurzen Tönen“ aus einer Folge von mindestens sechs Tönen je von etwa einer Viertelsekunde Dauer, wobei die Pause zwischen den Tönen ebenso lang ist. Eine Gruppe von Glockenschlägen muß etwa vier Sekunden dauern. Sie kann durch Schläge von Metall auf Metall gleicher Dauer ersetzt werden.

A. Allgemeine Zeichen

Figure 1 in Anlage 6 of the RheinSchPV

1 langer Ton

„Achtung“

Figure 2 in Anlage 6 of the RheinSchPV

1 kurzer Ton

„Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord“

Figure 3 in Anlage 6 of the RheinSchPV

2 kurze Töne

„Ich richte meinen Kurs nach Backbord“

Figure 4 in Anlage 6 of the RheinSchPV

3 kurze Töne

„Meine Maschine geht rückwärts“

Figure 5 in Anlage 6 of the RheinSchPV

4 kurze Töne

„Ich bin manövrierunfähig“

Figure 6 in Anlage 6 of the RheinSchPV

Folge sehr kurzer Töne

„Gefahr eines Zusammenstoßes“

Figure 7 in Anlage 6 of the RheinSchPV

Wiederholte lange Töne

oder

„Notsignal“

§ 4.04 Nr. 1

Figure 8 in Anlage 6 of the RheinSchPV

Gruppen von Glockenschlägen

B. Begegnungszeichen

Vorbeifahrt an Backbord verlangt

Normalfall:

Figure 9 in Anlage 6 of the RheinSchPV

1 kurzer Ton des Bergfahrers

„Ich will an Backbord vorbeifahren“

§ 6.04 Nr. 4

Figure 10 in Anlage 6 of the RheinSchPV

1 kurzer Ton des Talfahrers

„Einverstanden, fahren Sie an Backbord vorbei“

§ 6.04 Nr. 5

Abweichung:

Figure 11 in Anlage 6 of the RheinSchPV

2 kurze Töne des Talfahrers

„Nicht einverstanden, fahren Sie an Steuerbord vorbei“

§ 6.05 Nr. 2

Figure 12 in Anlage 6 of the RheinSchPV

2 kurze Töne des Bergfahrers

„Einverstanden, ich werde an Steuerbord vorbeifahren“

§ 6.05 Nr. 3

Vorbeifahrt an Steuerbord verlangt

Normalfall:

Figure 13 in Anlage 6 of the RheinSchPV

2 kurze Töne des Bergfahrers

„Ich will an Steuerbord vorbeifahren”

§ 6.04 Nr. 4

Figure 14 in Anlage 6 of the RheinSchPV

2 kurze Töne des Talfahrers

„Einverstanden, fahren Sie an Steuerbord vorbei“

§ 6.04 Nr. 5

Abweichung:

Figure 15 in Anlage 6 of the RheinSchPV

1 kurzer Ton des Talfahrers

„Nicht einverstanden, fahren Sie an Backbord vorbei“

§ 6.05 Nr. 2

Figure 16 in Anlage 6 of the RheinSchPV

1 kurzer Ton des Bergfahrers

„Einverstanden, ich werde an Backbord vorbeifahren“

§ 6.05 Nr. 3

C. Überholzeichen

Überholen an Backbord des Vorausfahrenden verlangt

Figure 17 in Anlage 6 of the RheinSchPV

2 lange Töne 2 kurze Töne des Überholenden

„Ich will auf Ihrer Backbordseite überholen“

§ 6.10 Nr. 2

Normalfall:

Kein Zeichen des Vorausfahrenden

„Einverstanden, Sie können auf meiner Backbordseite überholen“

§ 6.10 Nr. 3

Abweichung:

Figure 18 in Anlage 6 of the RheinSchPV

2 kurze Töne des Vorausfahrenden

„Nicht einverstanden, überholen Sie auf meiner Steuerbordseite“

§ 6.10 Nr. 4

Figure 19 in Anlage 6 of the RheinSchPV

1 kurzer Ton des Überholenden

„Einverstanden, ich werde auf Ihrer Steuerbordseite überholen“

§ 6.10 Nr. 4

Überholen an Steuerbord des Vorausfahrenden verlangt

Figure 20 in Anlage 6 of the RheinSchPV

2 lange Töne, 1 kurzer Ton des Überholenden

„Ich will auf Ihrer Steuerbordseite überholen“

§ 6.10 Nr. 2

Normalfall:

Kein Schallzeichen des Vorausfahrenden

„Einverstanden, Sie können auf meiner Steuerbordseite überholen”

§ 6.10 Nr. 3

Abweichung:

Figure 21 in Anlage 6 of the RheinSchPV

1 kurzer Ton des Vorausfahrenden

„Nicht einverstanden, überholen Sie auf meiner Backbordseite“

§ 6.10 Nr. 4

Figure 22 in Anlage 6 of the RheinSchPV

2 kurze Töne des Überholenden

„Einverstanden, ich werde auf Ihrer Backbordseite überholen“

§ 6. 10 Nr. 4

Unmöglichkeit des Überholens

Figure 23 in Anlage 6 of the RheinSchPV

5 kurze Töne des Vorausfahrenden

„Man kann mich nicht überholen“

§ 6.10 Nr. 5

D. Wendezeichen

Figure 24 in Anlage 6 of the RheinSchPV

1 langer Ton, 1 kurzer Ton

„Ich wende über Steuerbord“

§ 6.13 Nr. 2, § 6.16 Nr. 2

Figure 25 in Anlage 6 of the RheinSchPV

1 langer Ton, 2 kurze Töne

„Ich wende über Backbord“

§ 6.13 Nr. 2, § 6.16 Nr. 2

E. Zeichen bei der Einfahrt in und der Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen

Figure 26 in Anlage 6 of the RheinSchPV

3 lange Töne, 1 kurzer Ton

„Ich will meinen Kurs nach Steuerbord richten“

§ 6.16 Nr. 2

Figure 27 in Anlage 6 of the RheinSchPV

3 lange Töne, 2 kurze Töne

„Ich will meinen Kurs nach Backbord richten“

§ 6.16 Nr. 2

Figure 28 in Anlage 6 of the RheinSchPV

3 lange Töne

„Ich will überqueren“

§ 6.16 Nr. 2

F. (ohne Inhalt)

G. Zeichen bei unsichtigem Wetter

a) Einzeln fahrende Fahrzeuge und Verbände, die kein Radar benutzen

Figure 29 in Anlage 6 of the RheinSchPV

1 langer Ton, längstens jede Minute wiederholt

§ 6.33 Buchstabe b

b) Fahrzeuge in der Radarfahrt, wenn kein Sprechfunkkontakt zustande kommt

Figure 30 in Anlage 6 of the RheinSchPV

1 langer Ton, wiederholt

§ 6.32 Nr. 2 Buchstabe d

c) Stillliegende Fahrzeuge

Figure 31 in Anlage 6 of the RheinSchPV

1 Gruppe von Glockenschlägen, längstens jede Minute wiederholt

§ 6.31 Nr. 2

RheinSchPV as published on 12 August 2025. Official text: gesetze-im-internet.de.

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