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§ 10.03 Zusammenstellung der Verbände

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

In einen Schleppverband dürfen nur so viele Fahrzeuge eingestellt werden, dass er nicht mehr als eine Schleusung benötigt. In der Talfahrt muss ein leerer Leichter ohne aktive Bugsteuereinrichtung „Heck zu Tal“ gekuppelt sein.

BinSchStrO as published on 6 May 2026. Official text: gesetze-im-internet.de.

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