Abschnitt I. Allgemeines
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- § 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen(Anlage 3: Bild 1)
- § 3.02 Lichter und Signalleuchten
- § 3.03 Flaggen, Tafeln und Wimpel
- § 3.04 Zylinder, Bälle und Kegel
- § 3.05 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen
- § 3.06
- § 3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Sichtzeichen und anderen Gegenständen