Steady As

Anlage 13 Verzeichnis der mitzuführenden Urkunden und Sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV

Rheinschiffahrtspolizeiverordnung

In der Spalte „Rechtsgrundlage“ der nachfolgenden Tabelle wird auf die folgenden Vorschriften, Übereinkommen und Verwaltungsvereinbarungen verwiesen:

- Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV),

- Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUO),

- Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN),

- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN),

- Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI),

- Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen, geschlossen am 15. Februar 1966 in Genf (Übereinkommen vom 15. Februar 1966),

- Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk.

In der vorletzten Spalte der nachfolgenden Tabelle wird angegeben, ob die Aushändigung der an Bord mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen auf einem elektronischen Träger autorisiert ist oder nicht.

Die letzte Spalte „Elektronisches Format“ der nachfolgenden Tabelle präzisiert das elektronische Format, in dem Urkunden und sonstige Unterlagen in elektronischer Form ausgehändigt werden können. Das in der nachfolgenden Tabelle angegebene PDF-Format entspricht dem in der internationalen Norm ISO 32000-1 : 2008 definierten Format. Das elektronische Format PDF/A in der folgenden Tabelle entspricht dem in der internationalen Norm ISO 19005-1 : 2005 festgelegten Format.

Kategorie

Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV

Rechtsgrundlage

Elektronisch lesbare Textfassung von mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen

Geeignetes elektronisches Format

1. Fahrzeuge

1.1

das Schiffsattest oder die als Ersatz zugelassene Urkunde oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis

RheinSchUO § 1.04

nicht zugelassen

1.2

die Rheinschifffahrtszugehörigkeitsurkunde

Beschluss ZKR 2015-II-10

zugelassen

PDF-Format

1.3

der Eichschein des Fahrzeugs

Übereinkommen vom 15. Februar 1966

nicht zugelassen

2. Besatzung

2.1.1a

Das Befähigungszeugnis als Schiffsführer, das gegebenenfalls die notwendigen besonderen Berechtigungen umfasst, und das nach der Rheinschiffspersonalverordnung gültig ist, mit Ausnahme des Sportpatents, des Behördenpatents oder des vorläufigen Rheinpatents

RheinSchPersV § 3.02

zugelassen

PDF/A-Format

2.1.1b

Das Sportpatent, das Behördenpatent oder das vorläufige Rheinpatent

RheinSchPersV § 3.02 (§ 12.08 für das vorläufige Rheinpatent)

nicht zugelassen

2.1.2

Für die anderen Mitglieder der Besatzung ein ordnungsgemäß ausgefülltes, gültiges Schifferdienstbuch, mit dem (den) entsprechenden Befähigungszeugnis(sen)

RheinSchPersV § 3.02

nicht zugelassen

2.2

das ordnungsgemäß ausgefüllte Bordbuch einschließlich der Bescheinigung nach Anlage 8 der Rheinschiffspersonalverordnung oder einer Kopie der Seite mit den Eintragungen der Fahrbeziehungsweise Ruhezeiten aus dem Bordbuch des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden hat; auf Fahrzeugen, die über ein gemäß Anlage O zur Rheinschiffsuntersuchungsordnung auf dem Rhein anerkanntes Gemeinschaftszeugnis oder Unionszeugnis verfügen, kann statt des von einer zuständigen Behörde eines Rheinuferstaates oder Belgiens ausgestellten Bordbuches ein von einer zuständigen Behörde eines Drittstaates ausgestelltes und von der ZKR anerkanntes Bordbuch mitgeführt werden.

RheinSchPersV § 18.04

nicht zugelassen

2.3

die Bescheinigung über die Ausgabe der Bordbücher

RheinSchPersV § 18.04

zugelassen

PDF-Format

2.4

die nach der Rheinschiffspersonalverordnung gültige besondere Berechtigung für Radarfahrten

RheinSchPersV § 13.02

zugelassen

PDF/A-Format

2.5

ein Sprechfunkzeugnis für die Bedienung von Schiffsfunkstellen

Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk Anhang 5

nicht zugelassen

2.6

die Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen

RheinSchPersV § 16.01 ff

Ausschließlich für Sachkundige für Fahrgastschifffahrt akzeptiert

PDF/A-Format

2.7

bei Fahrzeugen, die das Kennzeichen nach § 2.06 tragen, die Bescheinigungen des Schiffsführers und der Besatzungsmitglieder, die am Bunkervorgang beteiligt sind

RheinSchPersV § 15.02

zugelassen

PDF/A-Format

3. Fahrtgebiete

3.1

die Bescheinigung der zuständigen Behörde über Dauer und örtliche Begrenzung der Baustelle, auf der das Baustellenfahrzeug eingesetzt werden darf

ES-TRIN Artikel 23.01

zugelassen

PDF-Format

3.2

auf der Strecke zwischen Basel und Mannheim für Fahrzeuge mit einer Länge über 110 m der Nachweis einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft über die Schwimmfähigkeit, die Trimmlage und die Stabilität der getrennten Schiffsteile, der auch eine Aussage darüber enthalten muss, ab welchem Beladungszustand die Schwimmfähigkeit der beiden Teile nicht mehr gegeben ist

ES-TRIN Artikel 28.04 Nummer 2 Buchstabe c

zugelassen

PDF-Format

4. Navigations- und Informationsgeräte

4.1

die Bescheinigung über Einbau und Funktion der Radaranlage

ES-TRIN Artikel 7.06 Nummer 1 ES-TRIN Anlage 5 Abschnitt III Artikel 9 und Abschnitt VI

zugelassen

PDF-Format

4.2

die Bescheinigung über Einbau und Funktion des Wendeanzeigers

ES-TRIN Artikel 7.06 Nummer 1 ES-TRIN Anlage 5 Abschnitt III Artikel 9 und Abschnitt VI

zugelassen

PDF-Format

4.3

die Bescheinigung über Einbau und Funktion von Inland AIS Geräten

ES-TRIN Artikel 7.06 Nummer 3 ES-TRIN Anlage 5 Abschnitt IV Artikel 2 Nummer 9

zugelassen

PDF-Format

4.4

die Bescheinigung über Einbau und Funktion des Fahrtenschreibers sowie die vorgeschriebenen Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers

ES-TRIN Anlage 5 Abschnitt V Artikel 1 und 2 Nummer 6

zugelassen

PDF-Format

4.5

die Urkunde(n) „Frequenzzuteilung“ oder die „Zuteilungsurkunde“

zugelassen

PDF-Format

5. Ausrüstungen

5.1

die erforderliche Bescheinigung über die Prüfung der motorisch betriebenen Steuereinrichtungen

ES-TRIN Artikel 6.09 Nummer 5

zugelassen

PDF-Format

5.2

die erforderliche Bescheinigung über die Prüfung des in der Höhe verstellbaren Steuerhauses

ES-TRIN Artikel 7.12 Nummer 12

zugelassen

PDF-Format

5.3

die erforderliche Bescheinigung über die Prüfung der Schiffsdampfkessel und sonstigen Druckbehälter

ES-TRIN Artikel 8.01 Nummer 2

zugelassen

PDF-Format

5.4

die Kopie des Typgenehmigungsbogens, die Anleitung des Motorenherstellers und die Kopie des Motorparameterprotokolls

ES-TRIN Artikel 9.01 Nummer 3

zugelassen

PDF-Format

5.5

die Unterlagen über elektrische Anlagen

ES-TRIN Artikel 10.01 Nummer 2

zugelassen

PDF-Format

5.6

die Bescheinigung für die Drahtseile

ES-TRIN Artikel 13.02 Nummer 3 Buchstabe a

zugelassen

PDF-Format

5.7

die Prüfkennzeichnung der tragbaren Feuerlöscher

ES-TRIN Artikel 13.03 Nummer 5

zugelassen

PDF-Format

5.8

die Prüfbescheinigungen über fest installierte Feuerlöschanlagen

ES-TRIN Artikel 13.04 Nummer 8 ES-TRIN Artikel 13.05 Nummer 9

zugelassen

PDF-Format

5.9

die Prüfbescheinigungen und Bedienungsanleitung über Krane

ES-TRIN Artikel 14.12 Nummer 6, 7 und 9

zugelassen

PDF-Format

5.10

die Bescheinigung über die Prüfung der Flüssiggasanlagen

ES-TRIN Artikel 17.13

zugelassen

PDF-Format

5.11

der erforderliche Typgenehmigungsbogen und Wartungsnachweis der Bordkläranlage

ES-TRIN Artikel 18.01 Nummer 5 und 9

zugelassen

PDF-Format

5.12

bei Fahrzeugen, die das Kennzeichen nach § 2.06 tragen, die Bedienungsanleitung und die Sicherheitsrolle

ES-TRIN Artikel 30.03 Nummer 1 und Anlage 8 Nummer 1.4.9

zugelassen

PDF-Format

5.13

bei Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind, die Sicherheitsrolle

RheinSchPV § 8.10

zugelassen

PDF-Format

6. Ladung und Abfälle

6.1

die nach ADN Unterabschnitt 8.1.2.1, 8.1.2.2 und 8.1.2.3 erforderlichen Urkunden

ADN Unterabschnitte 8.1.2.1, 8.1.2.2 und 8.1.2.3

6.1.1

das Beförderungspapier

ADN, 8.1.2.1 b

zugelassen

Ausschließlich in einem Format, das die Anforderungen des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADN erfüllt, in Verbindung mit dem Leitfaden für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADN

6.1.2

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen mit der beigefügten Verordnung (ADN)

ADN, 8.1.2.1 d

zugelassen

Jederzeit lesbare elektronische Textfassung

6.1.3

weitere nach Unterabschnitt 8.1.2.1, 8.1.2.2 und 8.1.2.3 ADN erforderliche Unterlagen

ADN, 8.1.2.1, a, c und e bis h und k ADN, 8.1.2.2, a, c bis h ADN, 8.1.2.3, a, c bis x

nicht zugelassen

6.2

bei Containerbeförderung die von einer Schiffsuntersuchungskommission geprüften Stabilitätsunterlagen des Fahrzeugs, einschließlich Stauplan oder Ladungsliste für den jeweiligen Beladungsfall und das Ergebnis der Stabilitätsberechnung für den jeweiligen, einen früheren vergleichbaren oder einen standardisierten Beladungsfall jeweils unter Angabe des verwendeten Berechnungsverfahrens

ES-TRIN Artikel 27.01 Nummer 2 (Beschreibung der Unterlagen und Sichtvermerk der Untersuchungskommission) ES-TRIN Artikel 28.03 Nummer 3 (Ergebnis der Berechnung bei Containerschiffen) RheinSchPV § 1.07 Nummer 5 (Ergebnis der Stabilitätsprüfung und Stauplan)

zugelassen

PDF-Format

6.3

das ordnungsgemäß ausgefüllte Ölkontrollbuch

RheinSchPV § 15.05 und Anlage 10 CDNI Anlage 2 (Anwendungsbestimmung) Teil A Artikel 1.01, 2.03 und Anhang I

nicht zugelassen

6.4

der Bezugsnachweis für Gasöl, einschließlich der Quittungen für die Entgelttransaktionen des SPE-CDNI über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten. Liegt der letzte Bezug von Gasöl mehr als 12 Monate zurück, so ist mindestens der letzte Bezugsnachweis mitzuführen

CDNI Anlage 2 (Anwendungsbestimmung) Teil A Artikel 3.04 Nummer 1

nicht zugelassen

6.5

die Entladebescheinigung

RheinSchPV § 15.08 Nummer 2 CDNI, Anlage 2 und Teil B, Muster des Anhangs IV

zugelassen

Lesbare elektronische Fassung mit fälschungssicherer Signatur gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 oder gemäß vergleichbaren nationalen Vorschriften der Schweizerischen Eidgenossenschaft

RheinSchPV as published on 12 August 2025. Official text: gesetze-im-internet.de.

German laws carry no copyright (§ 5 UrhG). Reproduced as published on gesetze-im-internet.de.