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§ 17.12 Schifffahrt bei Eis

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Droht infolge zunehmender Eisbildung die Einstellung der Schifffahrt, muss ein Fahrzeug oder ein Verband nach Hinweis der zuständigen Behörde rechtzeitig einen Schutzhafen oder eine geeignete Liegestelle aufsuchen.

BinSchStrO as published on 6 May 2026. Official text: gesetze-im-internet.de.

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