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§ 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Eine sportliche Veranstaltung, Wasserfestlichkeit oder sonstige Veranstaltung, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen kann, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist mit den zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs erforderlichen Auflagen zu versehen.

BinSchStrO as published on 6 May 2026. Official text: gesetze-im-internet.de.

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