Steady As

Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

I. Allgemeines

1. Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße, der Fahrrinne und von gefährlichen Stellen und Hindernissen im und am Fahrwasser werden nicht durchgehend gesetzt. Ein schwimmendes Schifffahrtszeichen wird etwa 5 m außerhalb der zu bezeichnenden Begrenzungen verankert. Eine Buhne oder ein Parallelwerk kann durch ein schwimmendes oder festes Schifffahrtszeichen bezeichnet sein. Dieses ist im Allgemeinen vor, zwischen oder auf dem Buhnenkopf und Parallelwerk angebracht. Von einem Schifffahrtszeichen muss ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst Gefahr besteht, zu raken oder aufzulaufen. Ein Schifffahrtszeichen kann mit Taktfeuer ergänzt werden. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der zuständigen Behörde kann es zur Beeinträchtigung eines Schifffahrtszeichens kommen; eine Tonne kann versenkt oder abgetrieben werden, ein Feuer kann durch äußere Einwirkungen zum Erlöschen kommen. Bei Hochwasser oder Eisgang kann die Betonnung vorübergehend eingezogen werden. Den Schifffahrttreibenden obliegt es, bei der Benutzung der Schifffahrtszeichen diese Risiken zu beachten.

2. Begriffe

Feuer:

Licht mit Kennung, das der Befeuerung dient.

Festfeuer:

Ununterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe.

Taktfeuer:

Ein in kennzeichnendem Rhythmus aufleuchtendes Feuer mit regelmäßiger Wiederkehr.

Es werden verwendet:

-

ununterbrochenes Feuer mit Einzelunterbrechung: Ubr.

Figure 1 in Anlage 8 of the BinSchStrO

oder

mit Gruppen von Unterbrechungen Beispiel: 2 Unterbrechungen: Ubr. (2)

Figure 2 in Anlage 8 of the BinSchStrO

-

Gleichtaktfeuer: Glt.

Figure 3 in Anlage 8 of the BinSchStrO

-

Blitzfeuer mit Einzelblitzen: Blz.

Figure 4 in Anlage 8 of the BinSchStrO

oder

mit Gruppen von 2 Blitzen: Blz. (2)

Figure 5 in Anlage 8 of the BinSchStrO

oder

mit Gruppen von 2 + 1 Blitzen: Blz. (2+1)

Figure 6 in Anlage 8 of the BinSchStrO

-

Funkelfeuer mit dauerndem Funkel: Fkl.

Figure 7 in Anlage 8 of the BinSchStrO

oder

mit Gruppen von Funkeln

Figure 8 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Beispiel: 3 Funkel: Fkl. (3)

Beispiel: 9 Funkel: Fkl. (9)

Figure 9 in Anlage 8 of the BinSchStrO

oder

mit Gruppen von Funkeln und 1 Blink

Figure 10 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Beispiel: 6 Funkel + 1 Blink: Fkl. (6) + Blk.

-

Schnelles Funkelfeuer mit dauerndem schnellen Funkel: SFkl.

Figure 11 in Anlage 8 of the BinSchStrO

oder

mit Gruppen von schnellen Funkeln

Figure 12 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Beispiel: 3 schnelle Funkel: SFkl. (3)

Beispiel: 9 schnelle Funkel: SFkl. (9)

Figure 13 in Anlage 8 of the BinSchStrO

oder

mit Gruppen von schnellen Funkeln und 1 Blink

Figure 14 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Beispiel: 6 schnelle Funkel + 1 Blink: SFkl. (6) + Blk.

Ein Funkelfeuer wird mit 60 Lichterscheinungen/Minute und ein schnelles Funkelfeuer mit 100 bis 120 Lichterscheinungen/ Minute ausgesendet. Ein Blink wird als Lichterscheinung von mehr als zwei Sekunden Dauer sichtbar.

Ein Feuer mit Einzelunterbrechung oder Einzelblitzen und mit Gruppen von drei Unterbrechungen oder drei Blitzen wird als Feuer mit ungerader Kennung bezeichnet. Ein Feuer mit Gruppen von zwei und vier Unterbrechungen oder Blitzen wird als Feuer mit gerader Kennung bezeichnet.

II. Bezeichnung der Fahrrinne

1.

Rechte Seite

Figure 15 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Farbe:

rot

Form:

Stumpftonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)

Toppzeichen (wenn vorhanden):

roter Zylinder (in der Regel als Radarreflektor)

Feuer (wenn vorhanden):

rotes Taktfeuer

2.

Linke Seite

Figure 16 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Farbe:

grün

Form:

Spitztonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)

Toppzeichen (wenn vorhanden):

grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor)

Feuer (wenn vorhanden):

grünes Taktfeuer

3.

Spaltung

Figure 17 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Farbe:

rot-grün waagerecht gestreift

Form:

Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne

Toppzeichen (wenn vorhanden):

rot-grün waagerecht gestreifter Ball (in der Regel als Radarreflektor)

Feuer (wenn vorhanden):

weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer: Fkl. oder Glt.

Erforderlichenfalls zeigt ein rotes zylinderförmiges oder ein grünes kegelförmiges Toppzeichen über dem Zeichen für die Fahrrinnenspaltung an, an welcher Seite die Vorbeifahrt erfolgen soll.

4.

Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt

4.1

Rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne

Figure 18 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Farbe:

rot mit einem grünen waagerechten Streifen

Form:

Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)

Toppzeichen (wenn vorhanden):

roter Zylinder (in der Regel als Radarreflektor)

Feuer (wenn vorhanden):

rotes Blitzfeuer: Blz. (2+1)

4.2

Linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne

Figure 19 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Farbe:

grün mit einem roten waagerechten Streifen

Form:

Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)

Toppzeichen (wenn vorhanden):

grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor)

Feuer (wenn vorhanden):

grünes Blitzfeuer: Blz. (2+1)

Die Positionen rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne und linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne werden mit den Zeichen nach Bild 1 und Bild 2 bezeichnet.

5.

Zusammenspiel der Bilder 1 bis 3 (Beispiel):

Figure 20 in Anlage 8 of the BinSchStrO

III. Bezeichnung der Wasserstraße sowie eines Hindernisses in oder an der Wasserstraße

A.

Feste Zeichen

1.

Rechte Seite

Farbe:

rot

Figure 21 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Stange mit Toppzeichen

Toppzeichen:

roter Kegel - Spitze unten - (in der Regel als Radarreflektor)

Feuer (wenn vorhanden):

rotes Taktfeuer

2.

Linke Seite

Farbe:

grün

Figure 22 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Stange mit Toppzeichen

Toppzeichen:

grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor)

Feuer (wenn vorhanden):

grünes Taktfeuer

3.

Spaltung

Farbe:

rot-grün

Figure 23 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Stange mit Toppzeichen

Toppzeichen:

roter Kegel - Spitze unten - über grünem Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor)

Feuer (wenn vorhanden):

weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer: Fkl. oder Glt.

4.

Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt

Im Bereich einer Abzweigung, Einmündung und Hafeneinfahrt kann für jede Seite der Wasserstraße die Ufersicherung bis zur Trennspitze durch die unter den Nummern 1 und 2 (Bilder 5 und 6) gezeigten festen Schifffahrtszeichen gekennzeichnet werden. Die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen gilt als Bergfahrt.

B.

Schwimmende Zeichen (nur zur Bezeichnung eines Hindernisses)

1.

Rechte Seite

Farbe:

rot-weiß waagerecht gestreift

Figure 24 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere), in der Regel jeweils mit Radarreflektor

Toppzeichen (wenn vorhanden):

roter Zylinder

Feuer (wenn vorhanden):

rotes Taktfeuer

2.

Linke Seite

Farbe:

grün-weiß waagerecht gestreift

Figure 25 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere), in der Regel jeweils mit Radarreflektor

Toppzeichen (wenn vorhanden):

grüner Kegel - Spitze oben -

Feuer (wenn vorhanden):

grünes Taktfeuer (in der Regel mit Radarreflektor)

C.

Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 mit A.4 (Beispiel)

Figure 26 in Anlage 8 of the BinSchStrO

IV. Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses in der Wasserstraße

1.

Vorbeifahrt ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen

bei Nacht

bei Tag

gesperrte Seite

gesperrte Seite

Verbotszeichen A.1

Figure 27 in Anlage 8 of the BinSchStrO
Figure 28 in Anlage 8 of the BinSchStrO

freie Seite

freie Seite

Hinweiszeichen E.1

Figure 29 in Anlage 8 of the BinSchStrO
Figure 30 in Anlage 8 of the BinSchStrO

bei Nacht

bei Tag

Figure 31 in Anlage 8 of the BinSchStrO
Figure 32 in Anlage 8 of the BinSchStrO

2.

Vorbeifahrt nur mit Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen (Wellenschlag vermeiden)

bei Nacht

bei Tag

gesperrte Seite

gesperrte Seite

Figure 33 in Anlage 8 of the BinSchStrO
Figure 34 in Anlage 8 of the BinSchStrO

freie Seite

freie Seite

Figure 35 in Anlage 8 of the BinSchStrO
Figure 36 in Anlage 8 of the BinSchStrO

bei Nacht

bei Tag

Figure 37 in Anlage 8 of the BinSchStrO
Figure 38 in Anlage 8 of the BinSchStrO

V. Zusätzliche Zeichen für die Radarschifffahrt (falls erforderlich)

A.

Bezeichnung eines Radarzieles

1.

Farbe:

gelb

Form:

Tonne mit Toppzeichen als Radarreflektor Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen als Radarreflektor

jeweils z.B. oberhalb oder unterhalb eines Brückenpfeilers ausgelegt

Figure 39 in Anlage 8 of the BinSchStrO

2.

Stange mit Radarreflektor (oberhalb und unterhalb eines Brückenpfeilers)

Figure 40 in Anlage 8 of the BinSchStrO

B.

Bezeichnung einer Freileitung

1.

Radarreflektoren an Freileitung befestigt (ergeben im Radarbild eine Punktreihe zur Identifizierung der Freileitung)

Figure 41 in Anlage 8 of the BinSchStrO

2.

Radarreflektoren auf gelben Tonnen an beiden Ufern paarweise ausgelegt (ergeben im Radarbild je zwei nebeneinander liegende Punkte zur Identifizierung der Freileitung)

Figure 42 in Anlage 8 of the BinSchStrO

VI. Bezeichnung der Lage der Fahrrinne zum Ufer sowie des Übergangs der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer

A.

Lage der Fahrrinne zum Ufer

1.

Rechte Seite

Farbe:

rot/weiß

Figure 43 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Stange mit Toppzeichen

Toppzeichen:

rote quadratische Tafel mit weißen waagerechten Streifen am oberen und unteren Rand

oder

Figure 44 in Anlage 8 of the BinSchStrO

roter quadratischer Lattenrahmen

Feuer (wenn vorhanden):

rotes Taktfeuer

2.

Linke Seite

Farbe:

grün/weiß

Figure 45 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Stange mit Toppzeichen

Toppzeichen:

auf der Spitze stehende quadratische Tafel, obere Hälfte grün, untere Hälfte weiß

oder

Figure 46 in Anlage 8 of the BinSchStrO

grüner quadratischer auf der Spitze stehender Lattenrahmen

Feuer (wenn vorhanden):

grünes Taktfeuer

3.

Zusammenspiel der Bilder 19 und 20 (Beispiel)

Figure 47 in Anlage 8 of the BinSchStrO

B.

Übergang der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer

1.

Rechte Seite

Farbe:

gelb/schwarz

Figure 48 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Stange mit Toppzeichen

Toppzeichen:

gelbe quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen

oder

gelbes stehendes Lattenkreuz

Figure 49 in Anlage 8 of the BinSchStrO

2.

Linke Seite

Farbe:

gelb/schwarz

Figure 50 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Stange mit Toppzeichen

Toppzeichen:

gelbe auf der Spitze stehende quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen

oder

gelbes liegendes Lattenkreuz

Figure 51 in Anlage 8 of the BinSchStrO

3.

Zusammenspiel der Bilder 22 und 23 (Beispiele)

3.1

Bezeichnung durch Einzelbaken

Figure 52 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Feuer (wenn vorhanden):

linke Seite:

gelbes Taktfeuer mit ungerader Kennung

rechte Seite:

gelbes Taktfeuer mit gerader Kennung

3.2

Bezeichnung durch Richtbaken

Figure 53 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Ein Richtbakenpaar besteht aus Ober- und Unterbake. Sie bezeichnen in Deckpeilung die Richtung des Überganges. Die Oberbake steht vom Schiff aus gesehen hinter der Unterbake und ist höher als diese.

Feuer (wenn vorhanden):

beide Seiten

Unterfeuer:

gelbes Gleichtaktfeuer

Oberfeuer:

gleichgängig mit Unterfeuer oder gelbes Festfeuer

VII. Zusätzliche Bezeichnung für einen See und eine seeartige Erweiterung

A.

Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses

1.

Kardinalzeichen

Eine allgemeine Gefahrenstelle (z. B. Untiefe, Wrack, Buhne und sonstiges Schifffahrtshindernis) ist in der Regel mit einem oder mehreren Kardinalzeichen bezeichnet, die für die verschiedenen Quadranten den Bezug zur Lage der Gefahrenstelle angeben.

1.1

Definition der Quadranten und Kardinalzeichen

Die vier Quadranten (Nord, Ost, Süd und West) werden durch die vom Bezugspunkt ausgehenden Richtungen NW-NO, NO-SO, SO-SW und SW-NW begrenzt.

Ein Kardinalzeichen wird nach dem Quadranten benannt, in dem es liegt.

Der Name des Kardinalzeichens sagt aus, dass an der Seite des Zeichens vorbeigefahren werden soll, nach der es benannt ist.

Figure 54 in Anlage 8 of the BinSchStrO

1.2

Beschreibung der Kardinalzeichen

Nord-Kardinalzeichen

Farbe:

schwarz über gelb

Figure 55 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen

Toppzeichen:

zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen oben -

Feuer (wenn vorhanden):

weißes Funkelfeuer Fkl. oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl.

Ost-Kardinalzeichen

Farbe:

schwarz mit einem breiten gelben waagerechten Streifen

Figure 56 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen

Toppzeichen:

zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen voneinander -

Feuer (wenn vorhanden):

weißes Funkelfeuer Fkl. (3) oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (3)

Süd-Kardinalzeichen

Farbe:

gelb über schwarz

Figure 57 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen

Toppzeichen:

zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen unten -

Feuer (wenn vorhanden):

weißes Funkelfeuer Fkl. (6) + Blk. oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (6) + Blk.

West-Kardinalzeichen

Farbe:

gelb mit einem breiten schwarzen waagerechten Streifen

Figure 58 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen

Toppzeichen:

zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen zueinander -

Feuer (wenn vorhanden):

weißes Funkelfeuer Fkl. (9) oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (9)

2.

Einzelgefahrzeichen

Ein Einzelgefahrzeichen wird errichtet oder ausgelegt über einer Einzelgefahr. Die Gefahrenstelle kann an allen Seiten passiert werden.

Farbe:

schwarz mit einem oder mehreren breiten roten waagerechten Streifen

Figure 59 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen

Toppzeichen:

zwei schwarze Bälle übereinander

Feuer (wenn vorhanden):

weißes Blitzfeuer Blz. (2)

B.

Bezeichnung der Mitte eines Fahrwassers, einer Fahrwasserstrecke, einer Ansteuerung sowie einer Fahrwassereinfahrt

1.

Mittefahrwasserzeichen

An beiden Seiten des Mittefahrwasserzeichens ist eine der zugelassenen Abladetiefe entsprechende Wassertiefe vorhanden.

Farbe:

rot-weiß senkrecht gestreift

Figure 60 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Form:

Tonne mit Toppzeichen (in der Regel als Radarreflektor)

Toppzeichen:

roter Ball

Feuer (wenn vorhanden):

weißes Taktfeuer: Ubr., Glt. oder Blz.

2.

Zusätzliche Bezeichnung einer Fahrwasserstrecke und einer Ansteuerung

Ein Leitfeuer ist ein Einzelfeuer, das durch Sektoren verschiedener Farbe und Kennung im Allgemeinen ein Fahrwasser, eine Hafeneinfahrt oder einen freien Seeraum zwischen Untiefen bezeichnet. Die Fahrwasserstrecke ist identisch mit dem weißen Sektor des Leitfeuers.

Figure 61 in Anlage 8 of the BinSchStrO

Feuer:

weißes Taktfeuer: Ubr. oder Glt. mit Warnsektoren rot und grün.

3.

Einfahrtzeichen

Das Einfahrtzeichen dient der Kennzeichnung von Einfahrten von einem See oder einer seeartigen Erweiterung in einen verhältnismäßig engeren Wasserstraßenabschnitt.

Farbe:

weiß-schwarz gestreift oder schwarz-weiß gestreift

Form:

Stange mit Toppzeichen

Toppzeichen:

rechtes Ufer:

Raute aus senkrechtem Lattenwerk

Figure 62 in Anlage 8 of the BinSchStrO
Figure 63 in Anlage 8 of the BinSchStrO

linkes Ufer:

Raute aus waagerechtem Lattenwerk

Feuer (wenn vorhanden):

rechtes Ufer:

rotes Taktfeuer

linkes Ufer:

grünes Taktfeuer

4.

Zusammenspiel der Bilder 26 bis 31 und Bild 34 (Beispiel)

Figure 64 in Anlage 8 of the BinSchStrO

VIII. Bezeichnung einer besonderen Wasserfläche

1.

Tonnen für eine gesperrte Wasserfläche

Gelbe Stumpftonnen (Bild 33) oder gelbe Tonnen (Bild 34) mit oder ohne Radarreflektoren oder mit oder ohne Toppzeichen kennzeichnen eine gesperrte Wasserfläche. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden.

Figure 65 in Anlage 8 of the BinSchStrO
Figure 66 in Anlage 8 of the BinSchStrO

2.

Tonnen für sonstige Zwecke

Weiße Tonnen können zu anderen als den vorgenannten Zwecken verwendet werden. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden.

Figure 67 in Anlage 8 of the BinSchStrO

BinSchStrO as published on 6 May 2026. Official text: gesetze-im-internet.de.

German laws carry no copyright (§ 5 UrhG). Reproduced as published on gesetze-im-internet.de.