§ 26.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Abweichend von § 6.24 Nummer 2 Buchstabe a können zusätzlich zum Tafelzeichen A.10 zwei grüne Lichter gezeigt werden.
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Abweichend von § 6.24 Nummer 2 Buchstabe a können zusätzlich zum Tafelzeichen A.10 zwei grüne Lichter gezeigt werden.
German laws carry no copyright (§ 5 UrhG). Reproduced as published on gesetze-im-internet.de.