Steady As

§ 25.04 Fahrgeschwindigkeit

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

1.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb,

12 km/h.

2.

Abweichend von Nummer 1 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb

a)

auf der Saale

16 km/h,

b)

auf dem Saale-Leipzig-Kanal

8 km/h.

3.

Die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge,

4 km/h.

BinSchStrO as published on 6 May 2026. Official text: gesetze-im-internet.de.

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