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§ 23.11 Schifffahrt bei Hochwasser

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Erreicht oder überschreitet der Wasserstand den Höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW) von 660 cm an dem Richtpegel Friedrichsthal, so ist die Schifffahrt auf der Strecke von der Einfahrt des Binnenhafens Schwedt (km 126,10) bis zur Einmündung in die Westoder (km 134,96) verboten.

BinSchStrO as published on 6 May 2026. Official text: gesetze-im-internet.de.

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