§ 18.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Die niedrigste Durchfahrtshöhe unter der ungeöffneten Klappbrücke Wittorf beträgt bei einem Wasserstand von 5,00 m am Pegel Wittorf 1,40 m.
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Die niedrigste Durchfahrtshöhe unter der ungeöffneten Klappbrücke Wittorf beträgt bei einem Wasserstand von 5,00 m am Pegel Wittorf 1,40 m.
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