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§ 16.11 Schifffahrt bei Hochwasser

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

1. Erreicht oder überschreitet der Wasserstand die Hochwassermarke I an dem Richtpegel für den unter Nummer 4 jeweils aufgeführten Streckenabschnitt,

a) muss ein Fahrzeug oder ein Verband bei der Fahrt möglichst weit vom Ufer entfernt bleiben,

b) darf ein Transport einer schwimmenden Anlage oder eines Schwimmkörpers nicht ausgeführt werden,

c) darf die Geschwindigkeit eines Talfahrers nicht größer sein, als zur sicheren Steuerung notwendig ist,

d) darf ein Verband mit einer Länge von mehr als 91,00 m zwischen Minden und Bremen-Hemelingen nicht fahren.

2. Erreicht oder überschreitet der Wasserstand den Höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW) – Hochwassermarke II – an dem Richtpegel für den unter Nummer 4 jeweils aufgeführten Streckenabschnitt, ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs innerhalb des jeweiligen Streckenabschnitts verboten.

3. Die zuständige Behörde kann abweichend von den Nummern 1 und 2 Ausnahmen zulassen.

4. Die in den Nummern 1 und 2 genannten Hochwassermarken werden durch folgende Wasserstände bestimmt, und die Richtpegel gelten für den nachstehend aufgeführten Streckenabschnitt:

a)

Oberweser

Strecke

Richtpegel

Hochwassermarke

I

II

Hann. Münden – Bodenfelde

Hann. Münden

410 cm

Bodenfelde – Bad Karlshafen

Wahmbeck

435 cm

Bad Karlshafen – Nethemündung

Karlshafen

410 cm

Nethemündung – Forst

Höxter

450 cm

Forst – Emmermündung

Bodenwerder

450 cm

Emmermündung – Rinteln

Hameln-Wehrbergen

465 cm

Rinteln – Minden – Südabstieg We-km 204,47

Rinteln

485 cm

b)

Mittelweser

Strecke

Richtpegel

Hochwassermarke

I

II

Minden – Südabstieg We-km 204,47 – Schleuse Petershagen

Porta

430 cm

480 cm

Schleuse Petershagen – Schleuse Schlüsselburg

Petershagen

600 cm

645 cm

Schleuse Schlüsselburg – Schleuse Landesbergen

Stolzenau

500 cm

550 cm

Schleuse Landesbergen – Schleuse Drakenburg

Liebenau

490 cm

535 cm

Schleuse Drakenburg – Schleuse Dörverden

Drakenburg

650 cm

695 cm

Schleuse Dörverden – Schleuse Langwedel

Dörverden

660 cm

710 cm

Schleuse Langwedel – Schleuse Bremen-Hemelingen

Intschede

560 cm

610 cm

BinSchStrO as published on 6 May 2026. Official text: gesetze-im-internet.de.

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