§ 15.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Bei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt.
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Bei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt.
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