§ 15.08 Wenden
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Ein Fahrzeug darf nur wenden, wenn das Manöver ohne Berührung der Ufer und Bauwerke ausgeführt werden kann.
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Ein Fahrzeug darf nur wenden, wenn das Manöver ohne Berührung der Ufer und Bauwerke ausgeführt werden kann.
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